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   BGH, 07.11.1956 - 2 StR 477/56   

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https://dejure.org/1956,4304
BGH, 07.11.1956 - 2 StR 477/56 (https://dejure.org/1956,4304)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1956 - 2 StR 477/56 (https://dejure.org/1956,4304)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1956 - 2 StR 477/56 (https://dejure.org/1956,4304)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 442/55
    Auszug aus BGH, 07.11.1956 - 2 StR 477/56
    Ein Ausnahmefall der in dem Urteil BGHSt 8, 278, 282 [BGH 11.11.1955 - 1 StR 442/55] erwähnten Art kommt hier nicht in Betracht.

    Der Zweck des § 174 StGB geht dahin, die Abhängigkeits- und Betreuungsverhältnisse der dort genannten Art von geschlechtlichen Beziehungen reinzuhalten und die geschlechtliche Unantastbarkeit der abhängigen Person vor Angriffen zu schützen (BGHSt 8, 278 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 07.11.1956 - 2 StR 477/56
    Ob er dieses Bewußtsein hatte oder als gewissenhafter Mensch haben mußte, war im Hinblick auf die Vorschriften zu prüfen, aus denen seine Strafbarkeit hergeleitet wird (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]; 4, 1 [BGH 23.12.1952 - 2 StR 612/52]; JR 1954, 188).
  • BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1956 - 2 StR 477/56
    Ob er dieses Bewußtsein hatte oder als gewissenhafter Mensch haben mußte, war im Hinblick auf die Vorschriften zu prüfen, aus denen seine Strafbarkeit hergeleitet wird (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]; 4, 1 [BGH 23.12.1952 - 2 StR 612/52]; JR 1954, 188).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 07.11.1956 - 2 StR 477/56
    Wenn damit eine Aufklärungsrüge erhoben werden sollte, so wäre sie unzulässig, weil die Revision nicht angibt, welche Beweismittel der Tatrichter hätte benutzen müssen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 2, 168).
  • BGH, 09.12.1952 - 1 StR 495/52
    Auszug aus BGH, 07.11.1956 - 2 StR 477/56
    Das Entsprechende gilt für die Anwendung des § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB, der den engeren Kreis der Familie von geschlechtlichen Beziehungen freihalten will (BGHSt 3, 342).
  • RG, 17.09.1936 - 5 D 481/36

    Kann ein Reichsdeutscher, der mit seiner sechzehnjährigen Pflegetochter in

    Auszug aus BGH, 07.11.1956 - 2 StR 477/56
    Es bedarf zusätzlicher Feststellungen, um beurteilen zu können, ob der Angeklagte ihr von neuem kraft seiner tatsächlichen Stellung in der Familie so übergeordnet war, daß er eine Mitverantwortung für ihre Erziehung oder Betreuung trug (RG DR 1945, 20; RGSt 70, 324; BGH 3 StR 96/51 vom 29. März 1951).
  • BGH, 14.05.1968 - 1 StR 148/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit einer

    Auch diese Vorschrift will den engeren Kreis der Familie von geschlechtlichen Beziehungen freihalten (BGHSt 3, 342, 343 f. [BGH 09.12.1952 - 1 StR 495/52]; BGH 2 StR 477/56 v. 7. November 1956).
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